- Das Mindestalter für den Zutritt zum Restaurant beträgt 21 Jahre.
- Die Anmeldung mit einem gültigen Personalausweis oder Führerschein ist obligatorisch.
- Die folgenden Personen dürfen das Kasino nicht betreten:
- Gerichtsvollzieher, Notare, Richter und Angehörige der Polizeikräfte
- Personen im erweiterten Minderheitenstatus
- Über die Glücksspielkommission abgemeldete Personen
- Personen in der Schuldenvermittlung
- Personen, denen die Leitung der Spielhalle den Zugang verweigert